Nutzungsbedingungen Gateway-Dienstleitung
Stand: 21. Mai 2016
Begriffserklärungen
Knotenbetreiber*innen stellen WLAN-Router auf
Knotenbetreiber*in ist, wer einen WLAN-Router („Knoten“) als Teil der Marburger Freifunk Community („Freifunk Marburg“) anbietet. Dies passiert i.d.R. durch Installation der von Freifunk Marburg zur Verfügung gestellten Software für handelsübliche WLAN-Router („Freifunk Firmware“). Solche Installationen sind durch den*die Knotenbetreiber*in zu erfolgen.
Nutzer*innen verbinden sich mit einem Knoten
Nutzer*in ist, wer sich mit einem WLAN-Router eine*r Knotenbetreiber*in über das WLAN-Netz („ESSID“) ‘marburg.freifunk.net’ oder per Ethernet über die „Client-Ports“ des Knoten verbindet. Diese Person nutzt den angebotenen Dienst in der Regel anonym.
Das „Freifunk-Netz“ ist der Verbund aller Knoten
Das „Freifunk-Netz“ ist ein lokaler Verbund von WLAN-Routern per i.d.R. lizenzfreiem Funk oder örtlich begrenzten Kabelstrecken. Das Netz ist mit dem Ziel aufgebaut, möglichst zwischen jedem WLAN-Router Direktverbindungen herzustellen. Geographisch weiter entfernte Knoten können über das Internet verbunden werden. (siehe Leistungen der Freifunk Marburg GbR)
Angebotene Leistungen der Freifunk Marburg GbR, O. Reis, A. Penning, M. Kuhn („Freifunk Marburg GbR“)
Die Freifunk Marburg GbR betreibt Schnittstellen zwischen dem Freifunk-Netz und anderen Teilen des Internets („Gateways“). Diese Gateways dienen weiterhin zur besseren Vernetzung des Freifunk-Netzes. Die Verbindung zwischen Freifunk-Netz und Gateway erfolgt über durch Knotenbetreiber*innen zur Verfügung gestellte Internetverbindungen.
Es fallen keine Nutzungsentgelte an
Die Leistungen der Freifunk Marburg GbR werden Knotenbetreiber*innen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Keinerlei Garantien
Die Leistungen der Freifunk Marburg GbR werden frei jeden Gewährs erbracht. Sie können jederzeit ohne weitere Erklärung beschränkt oder eingestellt werden.
Pflichten von Knotenbetreiber*innen
Kontaktweg im Freifunk-Knoten hinterlegen
Im Freifunk-Knoten ist ein Kontaktweg zu hinterlegen, über den der*die Knotenbetreiber*in unmittelbar erreichbar ist. Dies passiert über den „Config-Mode“ bzw. bei der ersten Inbetriebnahme des Knotens. Dieser Kontaktweg ist öffentlich einsehbar. Für den Kontaktweg E-Mail stellt die Freifunk Marburg GbR auf Anfrage einen Dienst zur Verfügung, über den E-Mails weitergeleitet werden können.
Auf Störungsmeldungen reagieren
Im Falle von Störungen des Freifunk-Netzes, die auf ein Wirken der*des Knotenbetreiber*in zurückzuführen sind, wird bei Bekanntwerden die Freifunk Marburg GbR unverzüglich versuchen über den angegebenen Kontaktweg diese*n davon in Kenntnis zu setzen. Darauf hat eine angemessene Reaktion zu erfolgen.
Datenübertragungen nicht filtern
Knotenbetreiber*innen verpflichten sich, Datenverkehr generell ungefiltert durchzureichen und weder störend zu beeinträchtigen noch zu verändern.
Nutzer*innen Zugang ermöglichen
Der Zugang darf keiner speziellen Nutzer*in zu keiner Zeit durch den*die Knotenbetreiber*in verwehrt werden. Es darf weiterhin keine Begrenzung der individuellen Nutzungszeit erfolgen. Tageszeitbasierte Einschränkungen bedürfen generell einer Abstimmung mit der Freifunk Marburg GbR. Das Hausrecht der*des Knotenbetreiber*in bleibt von diesen Bestimmungen unverletzt.
Vernetzung unter Knotenbetreiber*innen ermöglichen
Knotenbetreiber*innen haben innerhalb eines ihnen zumutbaren Rahmens Sorge dafür zu tragen, dass sich andere Knotenbetreiber*innen mit ihnen vernetzen können.
Sofern ein*e Knotenbetreiber*in gegen eine oder mehrere ihrer Verpflichtungen verstößt, ist die Freifunk Marburg GbR berechtigt, diese*r ihre Leistungen vorübergehend auszusetzen oder gänzlich zu verwehren.
Umgang mit Cyber™-Angriffen™
Penetration-Testings an der Gateway-Infrastruktur bedürfen der vorherigen Übereinkunft mit der Freifunk Marburg GbR. Verstößt ein*e Knotenbetreiber*in nachweislich gegen diese Regelung, so verpflichtet sie sich zur Freihaltung sowie Freistellung der Freifunk Marburg GbR von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter (Upstream-Provider…), die auf die Angriffe zurückzuführen sind. Weiterhin ist die Freifunk Marburg GbR von jeglichen Verfahrens- und Anwaltskosten vollständig freizustellen. Diese Regelung kann bei anonymen Nutzer*innen keine Anwendung finden.